Absicherung des Firmeneigentums

Feuer und andere Zufallsereignisse
Um der Versicherung INTER Partner beizutreten, ist nur der Abschluss der Versicherung gegen Feuer und andere Zufallsereignisse erforderlich.

Mehrkosten der Gewerbetätigkeit
Der Versicherungsschutz besteht für die Mehrkosten der Gewerbetätigkeit infolge einer Betriebsunterbrechung, zu der aufgrund eines Sachschadens gekommen ist.

Einbruchsdiebstahl und Raub
Das versicherte Eigentum genießt den Versicherungsschutz auch gegen Einbruchsdiebstahl und Raub. Die Versicherung ersetzt auch die Reparaturkosten der zerstörten oder beschädigten Alarmanlagen.



Schäden an Waren und Vorräten durch Versagen der Kühlanlagen
Der Versicherungsschutz gilt für den Verderb der Waren durch Betriebsausfall der Kühlanlagen (Ausfall der Stromversorgung oder Beschädigung infolge von Stromauswirkung).

Versicherung der Geldwerte
Wir schützen Ihr Geld am Versicherungsort sowie während der Transporte.

Transportversicherung
Den Versicherungsgegenstand bilden die Transportgüter während der inländischen Land-, Eisenbahn-, Luft- und Binnenschiffstransporte, sofern die Transporte auf Grundlage von den erforderlichen Frachtunterlagen ausgeführt werden.

Elektrische Schäden an Maschinen
Den Versicherungsgegenstand bilden elektrische und elektronische Anlagen.

Versicherung der elektronischen Anlagen gegen alle Risiken
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl stationäre als auch tragbare Computeranlagen und medizinische Elektronikgeräte sowie auch die Wiederherstellungskosten der verlorenen Daten.

Unfallversicherung
Den Gegenstand der Unfallversicherung bilden Folgen von Unfällen, die durch versicherte Personen in allen Ländern der Welt erlitten werden.

Delikthaftpflicht
Der Versicherungsgegenstand ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden Dritter in Zusammenhang mit Betreibung der Gewerbetätigkeit durch den Versicherungsnehmer.

Vertragshaftpflicht
Versichert sind Sach- oder Personenschäden in Zusammenhang mit Betreibung einer Gewerbetätigkeit aus einer unterlassenen oder vertragswidrigen Ausführung einer vertraglichen Verpflichtung.

Produkthaftpflicht
Versichert sind Sach- oder Personenschäden infolge von Einführung eines Erzeugnisses in den Handelsumsatz sowie einer ordnungswidrigen Ausführung einer Arbeit oder einer Dienstleistung durch die versicherten Personen (Haftpflicht für das Produkt und die ausgeführten Arbeiten).

Mieterhaftpflicht
Die Versicherung ist eine Absicherung sowohl für den Vermieter als auch den Mieter vor jeden Haftung aus Nutzung, Besetzung oder Unterhalt der Räumlichkeiten.

Arbeitgeberhaftpflicht
Den Versicherungsgegenstand bildet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden durch Arbeitsunfälle in Sinne der Gesetzes vom 30.10.2002 über die soziale Versicherung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die den Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers zustoßen.

Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Mit Hilfe von den nachstehend genannten Zusatzklauseln können Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern...


